ᐅ Gewährleistung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Inhaltsverzeichnis
Definition der GewährleistungUnterscheidung von Sach- und RechtsmängelnGewährleistungsrecht im KaufvertragsrechtGewährleistungsrecht im Miet- und WerkvertragsrechtBeispiel für GewährleistungsansprücheHäufige Fragen zur GewährleistungWas ist die Gewährleistung und welche Rechte habe ich als Käufer?Wie unterscheidet sich die Gewährleistung von der Garantie?Was ist ein Mangel und welche Mängel sind durch die Gewährleistung abgedeckt?Wie kann ich meine Gewährleistungsansprüche geltend machen?Welche Rolle spielt die Beweislast bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen?Gewährleistung bezeichnet die Verpflichtung eines Schuldners, dafür einzustehen, dass die von ihm erbrachte Leistung frei von Mängeln ist. Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über das Gewährleistungsrecht in Deutschland gegeben, wobei die unterschiedlichen Regelungen im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht betrachtet werden.
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Schuldners, dafür zu sorgen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Im deutschen Recht existieren spezielle Regelungen zur Gewährleistung in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen Sach- und Rechtsmängeln sowie die spezifischen Regelungen in den verschiedenen Rechtsbereichen erläutert.
Unterscheidung von Sach- und Rechtsmängeln

Gewährleistung im BGB. (© Bennetsteiner - Fotolia.com)
Zunächst ist es wichtig, zwischen Sachmängeln und Rechtsmängeln zu unterscheiden. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einem Sachmangel um eine negative Abweichung zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Beschaffenheit. Von einem Rechtsmangel wird gesprochen, wenn Dritte in Bezug auf die Leistung keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Leistungsempfänger geltend machen können.
Gewährleistungsrecht im Kaufvertragsrecht
Im Kaufvertragsrecht spielt die Gewährleistung eine zentrale Rolle. Gemäß § 437 BGB stehen dem Käufer bei Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Zunächst hat die Nacherfüllung Vorrang, bei der der Käufer gemäß § 439 Abs. 1 BGB wählen kann, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Erst wenn der Verkäufer die Nacherfüllung nicht erbringen kann oder will, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Die Verjährung der Gewährleistungsrechte im Kaufvertragsrecht ist in § 438 BGB geregelt. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre.
Gewährleistungsrecht im Miet- und Werkvertragsrecht
Auch im Miet- und Werkvertragsrecht sind Regelungen zur Gewährleistung vorgesehen. In beiden Rechtsbereichen gelten ähnliche Bestimmungen wie im Kaufvertragsrecht, wobei es gewisse Unterschiede in den Details gibt. Im Werkvertragsrecht gibt es neben den bereits erwähnten Gewährleistungsrechten noch das Recht zur Selbstvornahme für den Besteller. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und die hierfür entstandenen Kosten vom Unternehmer zurückverlangen. Im Mietrecht hat der Mieter bei Vorliegen von Mängeln an der Mietsache ebenfalls Gewährleistungsansprüche. Hierbei steht ihm in erster Linie das Recht zu, die Beseitigung des Mangels durch den Vermieter zu verlangen. Sollte der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der Kosten verlangen.
Beispiel für Gewährleistungsansprüche
Ein Käufer erwirbt eine Waschmaschine, die jedoch bereits bei der ersten Nutzung nicht richtig funktioniert. In diesem Fall liegt ein Sachmangel vor, da die Waschmaschine nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Der Käufer kann nun vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, also entweder die Reparatur der Waschmaschine oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Waschmaschine. Sollte der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern oder nicht erfolgreich durchführen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Häufige Fragen zur Gewährleistung
Hier sind einige der häufigsten Fragen von Käufern zum Gewährleistungsrecht und deren Antworten:
Was ist die Gewährleistung und welche Rechte habe ich als Käufer?
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht des Käufers, das ihn bei Mängeln an der Ware schützt. Im deutschen Recht gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht für alle Waren, die von einem Unternehmen an einen Verbraucher verkauft werden. Sie dauert in der Regel 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Ware erhält. Im Falle eines Mangels hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung, d.h. auf Nachbesserung oder Austausch der Ware. Falls dies nicht möglich ist, kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Wie unterscheidet sich die Gewährleistung von der Garantie?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, das jedem Käufer zusteht. Sie gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer eine Garantie gibt oder nicht. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie kann beispielsweise eine längere Laufzeit haben oder bestimmte Leistungen einschließen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
Was ist ein Mangel und welche Mängel sind durch die Gewährleistung abgedeckt?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Auch wenn die Ware nicht die vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften hat oder wenn sie nicht dem Stand der Technik entspricht, liegt ein Mangel vor. Im Allgemeinen sind alle Mängel, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren oder später aufgetreten sind, durch die Gewährleistung abgedeckt.
Wie kann ich meine Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Im Falle eines Mangels müssen Sie den Verkäufer darüber informieren und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen. Dies kann in Form einer Reparatur, eines Austauschs oder einer Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgen. Wenn der Verkäufer nicht bereit oder in der Lage ist, den Mangel zu beheben, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Streitfall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Vertragsrecht zu konsultieren.
Welche Rolle spielt die Beweislast bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen?
Im deutschen Recht gilt die Regel, dass der Käufer die Beweislast für das Vorliegen des Mangels hat. Das bedeutet, dass er beweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war oder später aufgetreten ist. Sobald der Käufer den Mangel nachweisen kann, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht seine Schuld ist, z.B. weil er durch unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäße Reparatur durch den Käufer verursacht wurde.
Dabei ist es wichtig, dass der Käufer den Mangel unverzüglich nach Entdeckung beim Verkäufer reklamiert. Hierbei sollte er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Nacherfüllung kann in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung erfolgen.
Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese nicht innerhalb der Frist erbringt, hat der Käufer verschiedene Möglichkeiten. Er kann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Auch hierbei muss der Käufer in der Regel beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Beweislastregel. So greift beispielsweise bei Verbrauchsgüterkauf eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Käufers. Hierbei muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war.
Insgesamt ist das Gewährleistungsrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das von vielen Faktoren abhängt. Bei Fragen und Problemen sollte man sich daher an einen Anwalt wenden, der kompetent beraten kann.
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