ᐅ Taschengeldparagraph: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Inhaltsverzeichnis
Taschengeldparagraph - Gesetzliche Regelung § 110 BGBBeispielHöhe und GrenzeTaschengeldparagraph - Ratenzahlung und AbosTaschengeldparagraph bei digitalen Käufen und Online-GeschäftenLösung BeispielsfallTaschengeld nach Alter - TabelleTaschengeldparagraph - FAQWas besagt der Taschengeldparagraph?Welche Voraussetzungen müssen für den Taschengeldparagraphen erfüllt sein?Was passiert, wenn der Minderjährige ein "großes" Geschäft abschließt?Welche Rechte und Pflichten hat der Minderjährige bei Geschäften, die unter den Taschengeldparagraphen fallen?Wie können Eltern verhindern, dass ihre minderjährigen Kinder "große" Geschäfte abschließen?Als Taschengeldparagraph wird § 110 BGB bezeichnet, der besagt, dass ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel Eltern) einen Vertrag abschließen darf, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Taschengeldparagraph - Gesetzliche Regelung § 110 BGB
Der Taschengeldparagraph betrifft die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. In Deutschland sind Minderjährige ab 7 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig. Wenn also ein Minderjähriger ohne die Zustimmung seiner Eltern etwas kauft, ist der Kauf (schwebend) unwirksam.
Die Eltern könnten vom Verkäufer nachträglich verlangen, dass dieser den Kauf rückgängig macht und demnach die erhaltenen Leistungen jeweils zurückgegeben werden.
Dies würde jedoch bei sehr kleinen Einkäufen keinen großen Sinn machen und wäre demnach sehr unpraktikabel. Zum Anderen hätte der Verkäufer keinerlei Rechtssicherheit. Daher gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen, um zu verhindern, dass jeder noch so kleine Vertrag schwebend unwirksam wäre und von der Zustimmung der Eltern abhängig wäre.
Der Taschengeldparagraph ist in § 110 BGB geregelt und lautet wie folgt:
„Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Er besagt, dass ein von Minderjährigen bzw. Kindern gemachter Kauf auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten rechtsgültig ist, solange der Minderjährige den Kaufpreis mit den Mitteln, die ihm von den Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung überlassen worden sind, bezahlen kann. Das Wort „Taschengeld“ wird dabei nicht benutzt.
§ 110 BGB regelt also, dass Minderjährige trotz ihrer nur beschränkten Geschäftsfähigkeit auch ohne Zustimmung ihrer Eltern gewisse Dinge kaufen dürfen, solange diese vom Preis her „im Rahmen“ sind, die der Minderjährige quasi von seinem Taschengeld bezahlen kann.
Beispiel

Taschengeldparagraph (© Ramona Heim - Fotolia.com)
Der 13-jährige Peter, der monatlich 50 Euro Taschengeld bekommt und seit Monaten spart, geht alleine in ein Geschäft und möchte sich eine Playstation zum Preis von 350 Euro kaufen. Fraglich ist, ob er als Minderjähriger die Playstation kaufen darf und ob ein geschlossener Kaufvertrag dann wirksam wäre? Der Taschengeldparagraph in § 110 BGB besagt, dass ein Minderjähriger Einkäufe ohne Zustimmung seiner Eltern tätigen darf, die er unproblematisch von seinem Taschengeld bezahlen kann. Wie es mit dem Kauf der Playstation auf sich hat, erfahren Sie weiter unten.
Höhe und Grenze
Der Taschengeldparagraph bezieht sich also nicht auf das Taschengeld, was einem Jugendlichen zusteht. Ein weit verbreiter Irrtum im Hinblick auf den Taschengeldparagraph ist, dass man denkt, dass dieser besagt, ein Kind in Deutschland hätte einen gesetzlichen Anspruch auf ein bestimmtes Taschengeld. Dies stimmt so jedoch nicht. Für Eltern besteht demnach keine Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Taschengeldes.
§ 110 BGB bezieht sich darauf, dass ein Jugendlicher/Minderjähriger bestimmte Einkäufe alleine tätigen darf. § 110 BGG nennt jedoch keine bestimmte Zahlen und ist demnach sehr allgemein gehalten. Er besagt also nicht, in welchem Alter wie viel Geld der jeweilige Jugendliche ausgeben darf. Es ist daher immer auf ein für das Alter des Kindes angemessenes Taschengeld abzustellen. An dieser Stelle hilft ein Blick in die seitens der Jugendämter herausgegeben sogenannten „Taschengeldtabelle“ (unten).
Taschengeldparagraph - Ratenzahlung und Abos
Der Taschengeldparagraph gilt grundsätzlich nur für Barkäufe. Ratenkäufe dürfen die Jugendlichen und Minderjährigen daher grundsätzlich nicht tätigen und sind demnach grundsätzlich unwirksam. Daher darf ein Minderjähriger ohne die Zustimmung seiner Eltern auch keinen Handyvertrag mit monatlicher Grundgebühr oder Ähnliches abschließen; auch dann nicht, wenn die monatliche Grundgebühr mit dem Taschengeld zu bezahlen wäre.
JuraForum.de-Tipp: Damit will man verhindern, dass Kinder und Jugendliche sich bereits in jungen Jahren verschulden.
Folgende Fälle und Verträge fallen nicht unter den Taschengeldparagraph:
HandyverträgeZeitschriftenabosRatenkäufe jeglicher Artgrößere Verkäufe jeglicher ArtTeurer SchmuckTeures SpielzeugElektronische Geräte (Fernseher, Tablet, Handy, Notebook etc.)Taschengeldparagraph bei digitalen Käufen und Online-Geschäften
In der heutigen digitalen Welt werden viele Käufe von Minderjährigen nicht mehr im Laden, sondern online oder per App getätigt. Der Taschengeldparagraph kann auch auf solche digitalen Käufe anwendbar sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – also etwa der Kauf eines Spiels mit vorher angespartem Guthaben über eine Prepaid-Karte. Allerdings wird es rechtlich kritisch, wenn der Minderjährige einen Kauf tätigt, bei dem ein Dauerschuldverhältnis entsteht (z. B. ein Streaming-Abo oder In-App-Abos in Spielen). Solche Verträge sind in der Regel nicht vom Taschengeldparagraph gedeckt, da es sich nicht um eine vollständige und sofortige Erfüllung der Gegenleistung handelt. Auch wenn ein App-Store die Zahlung sofort abbucht, handelt es sich oft rechtlich um ein fortlaufendes Vertragsverhältnis – und damit nicht um eine Einmalzahlung, wie sie § 110 BGB voraussetzt. Eltern sollten daher in den Geräteeinstellungen ihrer Kinder entsprechende Kaufsperren oder Passwortabfragen aktivieren, um ungewollte Vertragsabschlüsse zu verhindern.
Lösung Beispielsfall
Eine Playstation zum stolzen Preis von 350 Euro ist nicht vom Taschengeldparagraph gedeckt, so dass der Kauf der Playstation schwebend unwirksam wäre und von der Zustimmung bzw. Ablehnung der Eltern von Peter abhängt. Wenn die Eltern den Kauf genehmigen, gilt der Kauf als rechtswirksam. Wenn die Eltern den Kauf der Playstation nicht genehmigen, können Sie vom Verkäufer die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, so dass der Verkäufer das erhaltene Geld zurückzuzahlen hätte, gegen Erhalt der Playstation.
Taschengeld nach Alter - Tabelle
Das Deutsche Jugendinstitut schlägt folgende Zahlen für das Taschengeld in 2025 vor.
Taschengeldtabelle 2025
AlterTaschengeldhöhe pro Monat6-7 Jahre8-12 Euro8-9 Jahre12-16 Euro10-11 Jahre20-25 Euro12-13 Jahre25-30 Euro14-15 Jahre30-50 Euro16-17 Jahre50-70 EuroBitte beachten Sie, dass die genannten Beträge lediglich Empfehlungen darstellen und dass die tatsächliche Höhe des Taschengeldes in der Praxis von vielen Faktoren abhängt, wie beispielsweise dem Einkommen der Eltern oder den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Es ist daher wichtig, dass Eltern und Kinder gemeinsam über die Höhe des Taschengeldes entscheiden und dabei auch überlegen, welche Ausgaben das Kind selbständig übernehmen soll und welche Ausgaben von den Eltern übernommen werden.
Bei der vorstehenden Tabelle handelt es sich lediglich um Empfehlungen. Ob man einem 4-Jährigen Taschengeld geben sollte, muss im Endeffekt jeder selbst für sich und sein Kind entscheiden.
Was besagt der Taschengeldparagraph?
Der sogenannte "Taschengeldparagraph" ist in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Er besagt, dass ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, für den eigenen Bedarf mit seinem Taschengeld Geschäfte tätigen und Verträge abschließen darf, ohne dass hierfür die Einwilligung seiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist.
Der Grundgedanke des Taschengeldparagraphen ist, dass Minderjährige lernen sollen, mit Geld umzugehen und hierbei auch Fehler machen dürfen, ohne dass ihre Eltern dafür haften müssen. Allerdings ist dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt anwendbar.
Welche Voraussetzungen müssen für den Taschengeldparagraphen erfüllt sein?
Um den Taschengeldparagraphen anwenden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Minderjährige muss das siebte Lebensjahr vollendet haben.Es muss sich um ein Geschäft für den eigenen Bedarf handeln. Hierunter fallen beispielsweise der Kauf von Süßigkeiten, Spielsachen oder Zeitschriften.Es darf kein "großer" Vertrag abgeschlossen werden. Was als "großer" Vertrag anzusehen ist, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht immer eindeutig. Ein Beispiel für einen "großen" Vertrag wäre beispielsweise der Abschluss eines Handyvertrags.Was passiert, wenn der Minderjährige ein "großes" Geschäft abschließt?
Wenn ein Minderjähriger ein Geschäft abschließt, das nicht unter den Taschengeldparagraphen fällt, ist die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Wenn diese nicht vorliegt, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass er weder gültig noch unwirksam ist, sondern erst dann Wirkung entfaltet, wenn die Zustimmung nachträglich erteilt wird oder wenn der Minderjährige nach Erreichen der Volljährigkeit den Vertrag bestätigt.
Im Fall eines "großen" Geschäfts können die Eltern oder der gesetzliche Vertreter die Zustimmung auch nachträglich erteilen. Hierdurch wird der Vertrag von Anfang an wirksam. Allerdings können sie auch von dem Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten, wenn sie der Ansicht sind, dass er für den Minderjährigen nachteilig ist oder wenn sie ihn aus anderen Gründen für unzulässig halten. Eine Anfechtung kann beispielsweise dann in Betracht kommen, wenn der Vertrag aufgrund einer Täuschung oder arglistigen Täuschung zustande gekommen ist.
Welche Rechte und Pflichten hat der Minderjährige bei Geschäften, die unter den Taschengeldparagraphen fallen?
Bei Geschäften, die unter den Taschengeldparagraphen fallen, hat der Minderjährige grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein volljähriger Vertragspartner. Er ist also berechtigt, die gekaufte Ware zu behalten und kann gegebenenfalls auch Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ware mangelhaft ist. Allerdings kann er im Gegenzug auch zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet sein, wenn er den Kaufvertrag wirksam abgeschlossen hat.
Es ist allerdings zu beachten, dass der Minderjährige bei Geschäften, die unter den Taschengeldparagraphen fallen, nur mit seinem eigenen Geld haftet. Wenn er beispielsweise mit dem Taschengeld seiner Eltern eine Ware kauft, können die Eltern ihm das Geld nicht zurückfordern. Allerdings können sie den Verkäufer zur Herausgabe der Ware oder zur Rückzahlung des Geldes auffordern, wenn der Vertrag aufgrund der fehlenden Zustimmung der Eltern oder aus anderen Gründen unwirksam ist.
Wie können Eltern verhindern, dass ihre minderjährigen Kinder "große" Geschäfte abschließen?
Um zu verhindern, dass minderjährige Kinder "große" Geschäfte abschließen, können Eltern verschiedene Vorkehrungen treffen. Eine Möglichkeit ist, das Taschengeld des Kindes auf ein bestimmtes Limit zu begrenzen. Wenn das Kind beispielsweise nur 10 Euro pro Woche zur Verfügung hat, kann es keine Verträge abschließen, die dieses Limit überschreiten.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Aufklärung der Kinder über die Bedeutung von Verträgen und die möglichen Folgen eines Vertragsabschlusses. Hierbei sollten Eltern allerdings darauf achten, dass sie die Kinder nicht überfordern oder ängstigen. Es kann auch sinnvoll sein, bestimmte Verträge explizit zu verbieten oder zumindest die Zustimmung der Eltern vorab einzuholen.
JuraForum-Tipp: Der Taschengeldparagraph ist eine wichtige Regelung im deutschen Zivilrecht, die es minderjährigen Kindern erlaubt, Geschäfte für den eigenen Bedarf abzuschließen, ohne dass hierfür die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Allerdings gibt es hierbei auch Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf "große" Verträge. Eltern sollten sich über die Bedeutung des Taschengeldparagraphen im Klaren sein und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass ihre Kinder ungewollt Verträge abschließen, die für sie nachteilig sein könnten. Es ist jedoch auch wichtig, dass Eltern ihren Kindern die Möglichkeit geben, den Umgang mit Geld zu erlernen und hierbei auch Fehler machen zu dürfen.
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